Zur Verletzung von Sicherungspflichten bei Unfall auf Wasserbahn im Freizeitpark

Kategorie: Recht | 29. März 2019

In Freizeitparks setzen sich Besucher besonderen Krafteinwirkungen von Fahrgeschäften aus. Kommt es dabei zu Verletzungen, stellt sich die Frage, ob der Betreiber alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. Einen solchen Fall hat nun auch das LG Köln entschieden (Az. 2 O 209/18).

Weitere Informationen: Zur Verletzung von Sicherungspflichten bei Unfall auf Wasserbahn im Freizeitpark

Quelle: www.datev.de

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