Zur Wirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige und Kündigungserklärung

Kategorie: Recht | 4. Juni 2019

Ein Arbeitgeber verstößt nicht gegen § 17 Abs. 1 KSchG, wenn er bei einer Massenentlassung die Kündigungsschreiben unterzeichnet und dann die Entlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigt. Dies entschied das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 21 Sa 1534/18, 18 Sa 1449/18).

Weitere Informationen: Zur Wirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige und Kündigungserklärung

Quelle: www.datev.de

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