Zur Zulässigkeit einer Klage wg. eines makelbehafteten Zuchthundes

Kategorie: Recht | 1. August 2019

Das LG Köln entschied, dass ein Züchter von einem konkurrierenden Züchter nicht verlangen kann, dass dessen – vermeintlich mit einem unzulässigen Makel behafteter – Mops tiermedizinisch untersucht werden muss. Ein Klagerecht bestehe nur in außerordentlichen Ausnahmefällen (Az. 28 O 438/18).

Weitere Informationen: Zur Zulässigkeit einer Klage wg. eines makelbehafteten Zuchthundes

Quelle: www.datev.de

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