Zur Zulässigkeit einer Klage wg. eines makelbehafteten Zuchthundes
Kategorie: Recht | 1. August 2019
Das LG Köln entschied, dass ein Züchter von einem konkurrierenden Züchter nicht verlangen kann, dass dessen – vermeintlich mit einem unzulässigen Makel behafteter – Mops tiermedizinisch untersucht werden muss. Ein Klagerecht bestehe nur in außerordentlichen Ausnahmefällen (Az. 28 O 438/18).
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Quelle: www.datev.de