Zurechnung von Verkäufen über die Internet-Auktionsplattform ebay
Kategorie: Steuern | 18. April 2018
Umsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform ebay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Diese Person ist Unternehmer. So entschied das FG Baden-Württemberg (1 K 2431/17).
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Quelle: www.datev.de