Zusage von "passenden" Alufelgen: Verwendung ohne besonderes Zulassungsverfahren vom Verkäufer zugesichert
Kategorie: Recht | 6. April 2018
Die Zusage, Autofelgen würden für eine bestimmte Fahrzeugklasse „passen“ beinhaltet, dass sie ohne weitere zulassungsrechtliche Prüfung verwendet werden dürfen. So entschied das AG München (Az. 242 C 5795/17).
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Quelle: www.datev.de