Zusage von "passenden" Alufelgen: Verwendung ohne besonderes Zulassungsverfahren vom Verkäufer zugesichert

Kategorie: Recht | 6. April 2018

Die Zusage, Autofelgen würden für eine bestimmte Fahrzeugklasse „passen“ beinhaltet, dass sie ohne weitere zulassungsrechtliche Prüfung verwendet werden dürfen. So entschied das AG München (Az. 242 C 5795/17).

Weitere Informationen: Zusage von "passenden" Alufelgen: Verwendung ohne besonderes Zulassungsverfahren vom Verkäufer zugesichert

Quelle: www.datev.de

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