Zuschlagsverbot im Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

Kategorie: Recht | 29. März 2018

Im Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken hat das OLG Düsseldorf der Vergabestelle ein Zuschlagsverbot erteilt, weil es die von der Vergabestelle gesetzte Frist, innerhalb derer die Bewerber einen Nachunternehmer mit der geforderten langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Cannabisproduktion zu medizinischen Zwecken benennen konnten, sofern sie selbst nicht über die entsprechende Erfahrung verfügten, für zu kurz bemessen hielt (Az. VII-Verg 42/17, VII-Verg 52/17 und VII-Verg 54/17).

Weitere Informationen: Zuschlagsverbot im Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Versenkbarer Straßenpoller beschädigt Fahrzeug: Gibt es . . . ...

Kann ein versenkbarer Straßenpoller automatisch wieder hochfahren, muss der Betreiber . . . ... [weiterlesen]

Minderung wegen Fehlens des Gepäcks bei . . . ...

Der gezahlte Reisepreis kann um 30 Prozent gemindert werden, wenn . . . ... [weiterlesen]

Archiv