Zuständigkeitsstreitwerte: Anwaltliche Vertretung darf nicht auf Kostenfaktor reduziert werden

Kategorie: Steuern und Recht | 3. Mai 2024

Der Streitwert, bis zu dem die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig sind, soll von 5.000 auf 8.000 Euro angehoben werden. Dass dies vor allem mit dem Einsparen von Anwaltskosten begründet wird, missachtet nach Ansicht der BRAK die Rolle der Anwaltschaft für den Zugang zum Recht.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Übersicht der Vorbehaltsaufgaben der WP/vBP aktualisiert . . .

Die WPK hat die Übersicht der Tätigkeiten, die dem Berufsstand . . . ... [weiterlesen]

BaFin-Kontenvergleich: Kosten und Leistungen von 6.900 . . . ...

Am 15.01.2025 startet die Finanzaufsicht BaFin eine neue Website für . . . ... [weiterlesen]

Archiv