Zustimmungsersetzungsverfahren – Fristlose Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden
Kategorie: Steuern und Recht | 8. August 2024
Das ArbG Köln hat die vom Arbeitgeber beabsichtigte fristlose Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden für gerechtfertigt erachtet und die notwendige Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung ersetzt (Az. 6 BV 25/24).
Quelle: www.datev.de