Zustimmungsersetzungsverfahren – Fristlose Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden

Kategorie: Steuern und Recht | 8. August 2024

Das ArbG Köln hat die vom Arbeitgeber beabsichtigte fristlose Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden für gerechtfertigt erachtet und die notwendige Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung ersetzt (Az. 6 BV 25/24).

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Quelle: www.datev.de

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