Zuweisung von Telearbeit – außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung unwirksam

Kategorie: Recht | 18. Dezember 2018

Der Arbeitgeber ist nicht allein wegen seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts berechtigt, dem Arbeitnehmer einen Telearbeitsplatz zuzuweisen. Lehnt der Arbeitnehmer die Ausführung der Telearbeit ab, liegt deshalb keine beharrliche Arbeitsverweigerung vor. Eine aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Dies hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. 17 Sa 562/18).

Weitere Informationen: Zuweisung von Telearbeit – außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung unwirksam

Quelle: www.datev.de

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