Zwangs-Serviceentgelte müssen im Gesamtpreis für Kreuzfahrt angegeben werden
Kategorie: Recht | 22. Januar 2019
Das OLG Schleswig-Holstein entschied, dass Serviceentgelte, die bei einer Kreuzfahrt zwingend zu zahlen sind, im beworbenen Reisepreis angegeben werden müssen (Az. 6 U 24/17).
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Quelle: www.datev.de