Zwangsgeld von 40.000 Euro ist rechtmäßig, um Eigentümerin zum Schutz des Denkmals anzuhalten

Kategorie: Recht | 22. August 2019

Der Eigentümerin der denkmalgeschützten „Hildebrandschen Mühle“ in Weinheim darf ein Zwangsgeld von 40.000 Euro auferlegt werden, um sie dazu zu bewegen, ein Notdach zu errichten, um die Fabrikantenvilla der „Hildebrandschen Mühle“ gegen Witterungseinflüsse zu schützen. So entschied der VGH Baden-Württemberg (Az. 1 S 1263/19).

Weitere Informationen: Zwangsgeld von 40.000 Euro ist rechtmäßig, um Eigentümerin zum Schutz des Denkmals anzuhalten

Quelle: www.datev.de

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