Zweckentfremdung: Ersatzwohnraum darf berlinweit angeboten werden
Kategorie: Recht | 16. November 2017
Das Bezirksamt Mitte von Berlin muss für die zeitweise Vermietung von Wohnraum für Ferienzwecke eine Ausnahmegenehmigung nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilen, wenn in einem anderen Bezirk gebauter Ersatzwohnraum den Verlust von Wohnraum ausgleicht. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 6 K 594.17).
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Quelle: www.datev.de