Zweckentfremdung: Keine Mietobergrenze für Neubau

Kategorie: Recht | 28. August 2019

Das Land Berlin darf eine Genehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) für den Abriss von Mietwohnungen nicht mit der Begründung verweigern, der Neubau überschreite eine Nettokaltmiete von 7,92 Euro/m². So entschied das VG Berlin (Az. 6 K 452.18).

Weitere Informationen: Zweckentfremdung: Keine Mietobergrenze für Neubau

Quelle: www.datev.de

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