Zweckentfremdung: Keine Mietobergrenze für Neubau
Kategorie: Recht | 28. August 2019
Das Land Berlin darf eine Genehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) für den Abriss von Mietwohnungen nicht mit der Begründung verweigern, der Neubau überschreite eine Nettokaltmiete von 7,92 Euro/m². So entschied das VG Berlin (Az. 6 K 452.18).
Weitere Informationen: Zweckentfremdung: Keine Mietobergrenze für Neubau
Quelle: www.datev.de