Zweckentfremdungsgenehmigung für vorübergehende Vermietung der Zweitwohnung im selben Bezirk
Kategorie: Recht | 16. November 2017
Laut VG Berlin ist die vorübergehende Vermietung einer Zweitwohnung, die im selben Bezirk wie die Hauptwohnung liegt, nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz zu genehmigen (Az. VG 6 K 1569.16).
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Quelle: www.datev.de