Zweckentfremdungsgenehmigung für vorübergehende Vermietung der Zweitwohnung im selben Bezirk

Kategorie: Recht | 16. November 2017

Laut VG Berlin ist die vorübergehende Vermietung einer Zweitwohnung, die im selben Bezirk wie die Hauptwohnung liegt, nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz zu genehmigen (Az. VG 6 K 1569.16).

Weitere Informationen: Zweckentfremdungsgenehmigung für vorübergehende Vermietung der Zweitwohnung im selben Bezirk

Quelle: www.datev.de

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