Zweijährige Ruhefrist für Urnenbestattungen ist zulässig

Kategorie: Recht | 31. Januar 2018

Laut BayVGH ist die Regelung in der Friedhofssatzung der Gemeinde Olching, die für Urnenbestattungen eine Ruhefrist von zwei Jahren vorsieht, gültig, da sie nicht gegen den postmortalen Achtungsanspruch verstößt (Az. 4 N 17.1197).

Weitere Informationen: Zweijährige Ruhefrist für Urnenbestattungen ist zulässig

Quelle: www.datev.de

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