Zweitwohnungsteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

Kategorie: Steuern | 15. Dezember 2017

Das BVerwG entschied, dass die Zweitwohnungsteuersatzungen der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee im Hinblick auf den darin geregelten Steuersatz zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung führen (Az. 9 C 11.16 und Az. 9 C 3.17).

Weitere Informationen: Zweitwohnungsteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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